đ« PrivatgelĂ€nde ist kein rechtsfreier Raum â Gericht stellt klar: Trunkenheit am Steuer bleibt ein Verbrechen
- Jerzy Golbik
- 3. Nov.
- 2 Min. Lesezeit
Viele Lkw-Fahrer glauben, dass âprivates FirmengelĂ€ndeâ bedeutet: keine Polizei, keine Strafen, keine Konsequenzen. Doch ein aktuelles Gerichtsurteil macht unmissverstĂ€ndlich klar â wer betrunken auf einem Betriebshof, LogistikgelĂ€nde oder Werksareal fĂ€hrt, begeht ein Verbrechen nach § 178a des polnischen Strafgesetzbuches (vergleichbar mit § 316 StGB in Deutschland).
Ein Fahrer hatte argumentiert, dass er auf dem abgeschlossenen GelĂ€nde einer Spedition gefahren sei â also weder auf öffentlicher StraĂe noch im allgemeinen Verkehr. Doch das Gericht hat diese Verteidigung vollstĂ€ndig verworfen.
âïž âBewegung im Landverkehrâ â mehr als nur öffentliche StraĂen
Entscheidend ist laut Gericht nicht der rechtliche Status, sondern die tatsĂ€chliche Nutzung des GelĂ€ndes.Sobald ein Bereich regelmĂ€Ăig dem Fahrzeugverkehr dient â also fĂŒr Einfahrt, Rangieren, Be- und Entladen â gilt dort Landverkehr im strafrechtlichen Sinn.
Das Gericht zitierte dazu die stÀndige Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs:
âWesentliche Kriterien sind die Vorbereitung und Zweckbestimmung eines GelĂ€ndes fĂŒr den Fahrzeugverkehr sowie dessen tatsĂ€chliche und systematische Nutzung zu diesem Zweck.â
Kurz gesagt: Wo regelmĂ€Ăig gefahren wird, gilt das Verkehrsrecht â egal, wem das GelĂ€nde gehört.
đ Was zĂ€hlt als âLandverkehrsflĂ€cheâ?
Die Liste ist deutlich lÀnger, als viele denken. Nach verschiedenen Urteilen umfasst sie unter anderem:
Betriebshöfe und WerksgelÀnde
Logistikbasen und Lagerareale
ParkplÀtze und RangierflÀchen
Werks- und ZufahrtsstraĂen
WohnsiedlungsstraĂen
Forst- und Landwirtschaftswege
Bus-Wendeschleifen
StraĂen auf dem GelĂ€nde von Fabriken, HĂ€fen, Bahnhöfen oder sogar Minen
Wer also auf einem solchen GelĂ€nde ein Fahrzeug fĂŒhrt â betrunken oder fahruntĂŒchtig â steht vor dem Gesetz genauso da, als wĂ€re er auf der Autobahn unterwegs.
đ Warum ein Logistikzentrum âöffentlicher Verkehrâ ist

Das Gericht erklÀrte klar, warum der Hof einer Spedition oder eines Logistikzentrums als Verkehrsraum gilt:
Fahrzeuge fahren dort regelmĂ€Ăig zum Be- und Entladen,
Verkehrszeichen (z. B. âStrefa ruchuâ / Verkehrszone) sind vorhanden,
FuĂgĂ€nger und andere Mitarbeiter bewegen sich zwischen Fahrzeugen,
Rettungsdienste mĂŒssen jederzeit Zugang haben,
Zufahrt ist kontrolliert, aber nicht völlig ausgeschlossen,
Der Verkehr ist systematisch und unvorhersehbar, was die gleichen Risiken schafft wie im öffentlichen StraĂenverkehr.
Fazit: Die Risiken sind identisch â also gelten auch die gleichen Regeln.
đš Klare Botschaft an alle Fahrer und Disponenten
PrivatgelĂ€nde schĂŒtzt nicht vor dem Strafrecht.Wer sich nach einer langen Schicht ânur kurzâ auf den Hof setzt und den Lkw bewegt, kann wegen Trunkenheit am Steuer strafrechtlich verurteilt werden, inklusive Fahrverbot, Geldstrafe oder GefĂ€ngnis.
FĂŒr Disponenten und Fuhrparkleiter heiĂt das:đ Immer klare Anweisungen geben,đ Alkoholverbot auch auf Betriebshöfen strikt durchsetzen,đ Und bei jedem Vorfall sofort intern reagieren â bevor es die Polizei tut.
đ§ Trucker-King-Fazit
Dieses Urteil zeigt deutlich:Sicherheit endet nicht am Werkstor.Ob Autobahn, Parkplatz oder Hof â wer fĂ€hrt, steht im Verkehr.Und wer betrunken fĂ€hrt, riskiert alles.
Bleibt wachsam, bleibt professionell â fĂŒr euch selbst, fĂŒr eure Kollegen und fĂŒr das Ansehen unserer Branche.
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